AMTLICHE AUFGABEN
Folgende Mitarbeiter unterstützen uns bei unseren amtlichen Aufgaben
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Marian Badlik
Marion Rempfler
Susanne Meier
Afrim Hamidi
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PFERDEEXPORT
Um mit Ihrem Pferd in den europäischen Raum zu reisen, brauchen Sie eine amtliche Gesundheitsbescheinigung, welche im europäischen Informationssystem TRACES erfasst werden muss. In der Regel ist diese amtliche Bescheinigung 10 Tage gültig. Sie können für Ihr Pferd auch ein «Validierungsabzeichen» im Euidenpass erstellen lassen. In diesem Fall ist die amtliche Gesundheitsbescheinigung 30 Tage gültig und Sie dürfen die Grenze innerhalb der EU mehrfach übertreten. Für die Reise in einen Drittstaat (nicht EU-Staat) dauert die Vorbereitung der erforderlichen Dokumente länger. Sie müssen sich über die Einfuhrbestimmungen und die nötigen mitzuführenden Bescheinigungen des Ziellandes informieren und den Export anschliessend dem Veterinäramt Thurgau melden.
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Ihr Pferd und dessen Standort muss korrekt in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) registriert sein. Versender, Transportunternehmen und Empfänger des Pferdes müssen alle im TRACES-System registriert sein. Ist dies nicht der Fall, muss die Registrierung zuerst durch die jeweils lokale Veterinärbehörde vorgenommen werden.
Senden Sie uns das vollständig und korrekt ausgefüllte Ausfuhrformular mindestens 5 Arbeitstage vor der geplanten Ausfuhr zu.